Mainz - Wer seine Grund-, Hunde- oder Gewerbesteuer nicht gezahlt hat, dem flattert in den nächsten Tagen Post ins Haus. Und zwar selbst dann, wenn die Steuern schon vor fast zwei Jahren fällig wurden. Denn die Stadtverwaltung ist mit ihren Mahnungen in Rückstand, wie sie selbst gestern einräumte. Als Grund nennt das Presseamt die Umstellung des Buchhaltungssystems zum 1. Janaur 2009 auf "die neuen gesetzlichen Anforderungen der Kommunalen Doppik".
Mit der Einführung eines neuen EDV-Systems war demnach "eine detaillierte Prüfung der vorhandenen Datenbestände" verbunden. "Aus technischen Gründen war es während dieses sehr zeitaufwendigen Prozesses nicht möglich, ausstehende Forderungen der Stadt Mainz in den Bereichen Grundsteuer, Hundesteuer oder Gewerbesteuer anzumahnen", so die Mitteilung. Lediglich Außenständeüber 3000 Euro wurden demnach "außerhalb des EDV-Systems" bearbeitet.
Finanzieller Schaden sei der Stadt nicht entstanden, verweist die Verwaltung auf Verjährungsfristen von vier bis fünf Jahren. Mit der Mahnung der Stadt werden die säumigen Zahler das in einem Begleitschreiben auch erläutert bekommen.
Für Rückfragen steht den Betroffenen nicht nur ihr persönlicher Ansprechpartner in der Stadtkasse zur Verfügung. Zusätzlich wurde auch die Adresse geschaeftspartnerbuchhaltung@stadt.mainz.de eingerichtet. Wer eine Forderung grundsätzlich bstreitet, wird gebeten, direkt mit dem betreffenden Amt Kontakt aufzunehmen.