Mainz - Nein, das war kein gewöhnlicher Angeklagter, der am Donnerstagmorgen mit etwa 20 Minuten Verspätung in den Saal 209 des Mainzer Amtsgerichts einzog. Schon das Äußere wirkte, als sei er aus einem absurden Theaterstück ausgebrochen:
Blau-gelbe Turnschuhe, eine grell-orange Schlabberhose, ein weiß-rot gestreiftes Hemd und ein grau-grünes Jackett. Darüber blickte aus einer wilden Haarpracht ein nicht unfreundliches Gesicht heraus. Mit dabei hatte er einen alten Koffer auf Rädern, aus dem er Nahrungsmittel und andere Utensilien holte. Unter anderem Folie, die er über seinen Stuhl spannte, und Einweghandschuhe. Er wolle sich am Rechtswesen nicht "infizieren", begründete er seine Schutzmaßnahmen.
Worum ging es eigentlich? Im März und April fand am Mainzer Landgericht eine Verhandlung gegen einen Fluglärmgegner statt. Der damals Angeklagte hatte sich in der Nähe des Frankfurter Flughafens während einer Demonstration von einer Brücke abgeseilt und so den Verkehr behindert. Das Amtsgericht Alzey hatte den 19-jährigen Auszubildenden zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Mit Blick auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichts, das Demonstranten mehr Rechte einräumt, hob das Landgericht dieses Urteil auf und stellte das Verfahren ein.
Soweit so gut. Doch am ersten Verhandlungstag kam es in Mainz zu einem Zwischenfall: Während einer Verhandlungspause am 21. März sollen Fluglärmgegner das Büro eines Richters blockiert haben und wurden deshalb aus dem Gebäude hinausbugsiert. Dabei soll der nun Angeklagte Mann aus Mörfelden-Walldorf den Geschäftsführer des Landgerichts heftigst getreten haben. Gegen einen Strafbefehl wegen Körperverletzung legte der 35-Jährige Widerspruch ein und musste deshalb vor Gericht erscheinen.
Aber er kam nicht allein. Rund 40 Fluglärmgegner von jung bis alt belegten die Sitzplätze und bejubelten den Angeklagten. Offensichtlich verfolgten die meisten Anwesenden das gleiche Ziel wie im Frühjahr vergangenen Jahres: Damals, so hieß es, wollte man das Gericht mit unorthodoxen Methoden als Protestbühne nutzen.
Und so sperrte sich der Angeklagte gleich zu Beginn gegen die übliche Feststellung der Personalien: "Ich möchte mich nicht auf diese drei Namen festlegen. Dieses Verwaltetwerden ist es, wogegen ich mich verwahre", betonte er. Gleich darauf verlangte er eine Pause um sich zu "sortieren". Zudem wollte er eine "Emorunde" abhalten. Da Emotionen eine sachliche Bearbeitung des Falles verhinderten, sollten in der geforderten Gesprächsrunde die Prozessbeteiligten zuerst einmal ihre Gefühle offenlegen. Danach erst könne sachlich verhandelt werden.
Auf ein solches Vorgehen wollte sich Richterin Birgit Dany-Pietschmann nicht einlassen, und die Anwesenden wollten sich offensichtlich nicht mit einem geordneten Verfahren abfinden. Jedenfalls war die Verlesung der Anklage unter dem Lärm der Besucher kaum zu verstehen. Daraufhin setzte die Richterin den Prozess kurzerhand ab. Für sie der einzige Weg, um zu einem "fairen Verfahren" zu kommen.
Kaum war die Richterin in ihrem Beratungszimmer verschwunden, brach der Tumult los. Besucher stürmten den Saal. Einer setzte sich auf den Platz der Staatsanwaltschaft, andere plärrten ins Mikrofon der Richterin. Das war dann selbst einigen der anwesenden Fluglärmgegnern, die sich von dem Tohuwabohu distanzierten, zu viel.
Ein neuer Prozesstermin ist noch nicht bekannt.
Von unserem Mitarbeiter Heiko Beckert
Eigentlich hätte das Amtsgericht besser vorbereitet sein können, denn die Aktion war bereits vor dem Prozess geplant und im Internet angekündigt worden. Auf der Seite waldbesetzung.blogsport.de war ein Aufruf zu „Gerichtstermin“ und „Prozess“ veröffentlicht worden.
Auf der Seite agkaro.blogsport.de wurde zur Vorbereitung sogar zu einem "offenen Prozesstraining" am 5. Januar ins Peng-Land in Mainz eingeladen. Das Trainingsziel formulierten die Veranstalter wie folgt: "...aus strukturell vorgesehener UnMündigkeit heraustreten, um in einer repressiven Situation, wie z.B. der konkreten Ladung vor Gericht, durch vermehrte Optionen zu erfolgreicherer Handlungsfähigkeit zu gelangen."
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